Die Auslösewerte im Überblick
| Tages-Lärmexpositionspegel | Spitzenschalldruckpegel | Folge | |
|---|---|---|---|
| Unterer Auslösewert | 80 dB(A) | 135 dB(C) | Gehörschutz bereitstellen, unterweisen, Vorsorge anbieten |
| Oberer Auslösewert | 85 dB(A) | 137 dB(C) | Tragepflicht, Lärmbereich kennzeichnen, Pflichtvorsorge |
Der Tages-Lärmexpositionspegel ist der über acht Stunden gemittelte Pegel. Eine kurze, sehr laute Tätigkeit kann ihn deshalb ebenso überschreiten wie ein ganzer Tag an einer mäßig lauten Maschine. Der Spitzenschalldruckpegel gilt dagegen für einzelne Schallspitzen, etwa Schläge beim Richten oder Nieten.
Kurz und laut zählt mit: die 3-dB-Regel
Für den Tageswert zählt die Schallenergie. Jede Halbierung der Einwirkzeit erlaubt bei gleichem Tageswert einen um 3 dB höheren Pegel. Vier Stunden bei 88 dB(A) belasten das Gehör also genauso wie acht Stunden bei 85 dB(A).
| Pegel am Arbeitsplatz | Einwirkzeit pro Tag |
|---|---|
| 85 dB(A) | 8 Stunden |
| 88 dB(A) | 4 Stunden |
| 91 dB(A) | 2 Stunden |
| 94 dB(A) | 1 Stunde |
| 97 dB(A) | 30 Minuten |
| 100 dB(A) | 15 Minuten |
Ermittelt wird die Exposition in der Gefährdungsbeurteilung (§ 3), bei Bedarf durch Messungen nach dem Stand der Technik, durchgeführt von fachkundigen Personen (§§ 4 und 5). Typische Pegel einzelner Tätigkeiten zeigt die Auswahl im Gehörschutz-Finder.
Ab 80 dB(A): bereitstellen, unterweisen, Vorsorge anbieten
- Gehörschutz zur Verfügung stellen: Werden die unteren Auslösewerte trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen nicht eingehalten, muss der Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz bereitstellen (§ 8 Abs. 1).
- Unterweisen: Ab dem unteren Auslösewert ist eine Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit, danach regelmäßig und bei wesentlichen Änderungen Pflicht (§ 11 Abs. 1). Siehe Unterweisung Gehörschutz.
- Vorsorge anbieten: Werden 80 dB(A) oder 135 dB(C) überschritten, ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten (ArbMedVV, Anhang Teil 3).
Ab 85 dB(A): Tragepflicht und Lärmbereich
- Tragen sicherstellen: Erreicht oder überschreitet die Exposition einen oberen Auslösewert, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass der Gehörschutz bestimmungsgemäß verwendet wird (§ 8 Abs. 3).
- Lärmbereich kennzeichnen: Bereiche, in denen ein oberer Auslösewert überschritten werden kann, sind als Lärmbereiche zu kennzeichnen und, falls technisch möglich, abzugrenzen (§ 7 Abs. 4). Üblich ist das Gebotszeichen „Gehörschutz benutzen“.
- Pflichtvorsorge: Ab 85 dB(A) oder 137 dB(C) ist arbeitsmedizinische Vorsorge Pflicht (ArbMedVV, Anhang Teil 3).
Erst Technik, dann Organisation, dann Gehörschutz
Gehörschutz ist die letzte Stufe. Vorrang haben technische Maßnahmen wie leisere Maschinen, Kapselungen und Schallabsorber, danach organisatorische wie kürzere Aufenthaltszeiten im Lärm. Werden die oberen Auslösewerte überschritten, muss der Arbeitgeber ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Lärmminderung ausarbeiten und durchführen (§ 7 Abs. 5).
Unter dem Gehörschutz: höchstens 85 dB(A)
Der Gehörschutz ist so auszuwählen, dass am Ohr die maximal zulässigen Expositionswerte von 85 dB(A) und 137 dB(C) nicht überschritten werden (§ 8 Abs. 2). Die DGUV Regel 112-194 empfiehlt einen Restpegel von 70 bis 80 dB(A). Darunter droht Überprotektion. Den Restpegel berechnet der Gehörschutz-Finder.
Außerdem muss der Arbeitgeber den Zustand des Gehörschutzes regelmäßig prüfen und bei Mängeln sofort handeln (§ 8 Abs. 4).
Was gilt für Beschäftigte?
Beschäftigte müssen die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß verwenden (§ 15 Arbeitsschutzgesetz). Die Kosten für Gehörschutz trägt der Arbeitgeber.
Checkliste für Arbeitgeber
- Lärmexposition in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, bei Bedarf messen lassen.
- Technische und organisatorische Maßnahmen prüfen und umsetzen.
- Gehörschutz so auswählen, dass am Ohr 70 bis 80 dB(A) ankommen.
- Gehörschutz bereitstellen, am besten griffbereit am Eingang des Lärmbereichs, zum Beispiel im Wandspender.
- Lärmbereiche ab 85 dB(A) kennzeichnen und, wo möglich, abgrenzen.
- Beschäftigte unterweisen, mit praktischer Übung.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten (über 80 dB(A)) bzw. veranlassen (ab 85 dB(A)).
- Zustand des Gehörschutzes regelmäßig prüfen und alles dokumentieren.
Häufige Fragen
Ab wie viel dB ist Gehörschutz Pflicht?
Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) oder einem Spitzenschalldruckpegel von 137 dB(C) muss Gehörschutz getragen werden. Ab 80 dB(A) muss der Arbeitgeber ihn bereits zur Verfügung stellen.
Wer bezahlt den Gehörschutz?
Der Arbeitgeber. Er muss geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen; Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen dürfen nicht den Beschäftigten auferlegt werden.
Was passiert, wenn Beschäftigte den Gehörschutz nicht tragen?
Beschäftigte sind nach § 15 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, bereitgestellte Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitgeber muss ab 85 dB(A) dafür sorgen, dass sie es tun.
Gilt die Pflicht auch bei kurzer Lärmeinwirkung?
Maßgeblich ist der über acht Stunden gemittelte Tageswert. Sehr laute, kurze Tätigkeiten können ihn überschreiten. Schallspitzen über 137 dB(C) lösen die Pflichten unabhängig von der Dauer aus.