Wann ist die Unterweisung Pflicht?
- Ab 80 dB(A) oder 135 dB(C): Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit, danach regelmäßig und bei wesentlichen Änderungen (§ 11 Abs. 1 LärmVibrationsArbSchV).
- Mit Übungen: Für persönliche Schutzausrüstung gegen bleibende Gesundheitsschäden ist die Benutzungsinformation in Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln (§ 31 DGUV Vorschrift 1). Gehörschutz ist PSA der Kategorie III.
- Mindestens einmal jährlich und dokumentiert, wie alle Unterweisungen nach DGUV Vorschrift 1.
Warum die Tragedauer so viel ausmacht
Die DGUV Regel 112-194 rechnet es vor: Bei 105 dB(A) über acht Stunden und einem Gehörschutz mit 30 dB Dämmung kommen am Ohr 75 dB(A) an. Wird er nur 30 Minuten abgesetzt, sind es rund 93 dB(A). Und wer Gehörschutz nur vier von acht Stunden trägt, erreicht höchstens 3 dB Schutzwirkung (Abschnitt 7.6). Diese Rechnung gehört in jede Unterweisung.
Was in die Unterweisung gehört
- Gefährdung durch Lärm: Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar.
- Wo die Lärmbereiche im Betrieb sind und wie sie gekennzeichnet sind.
- Welcher Gehörschutz für welchen Bereich ausgewählt wurde und warum.
- Richtiges Einsetzen mit Übung, siehe Ohrstöpsel richtig einsetzen.
- Sitzkontrolle und typische Fehler.
- Tragen während der gesamten Lärmeinwirkung, auch bei kurzen Tätigkeiten.
- Pflege, Lagerung, Wechsel und Entsorgung.
- Überprotektion: Warnsignale müssen hörbar bleiben.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge.
Die praktische Übung
Jede Person setzt ihren Gehörschutz unter Anleitung selbst ein. Die unterweisende Person zeigt das richtige Einsetzen vor, prüft den Sitz und korrigiert Fehler. Besonders Schaumstöpsel brauchen Übung: Nicht gerollt oder zu flach eingesetzt verlieren sie viel Wirkung.
Vorschlag für den Ablauf (rund 30 Minuten)
| Zeit | Inhalt |
|---|---|
| 5 Minuten | Lärm und Gehör: was Lärmschwerhörigkeit bedeutet |
| 5 Minuten | Lärmbereiche im Betrieb, Kennzeichnung, Pflichten |
| 10 Minuten | Praktische Übung: Gehörschutz einsetzen, Sitz prüfen, Fehler korrigieren |
| 5 Minuten | Pflege, Lagerung, Wechsel, Überprotektion |
| 5 Minuten | Fragen, Dokumentation mit Unterschrift |
Qualifizierte Benutzung: viermal im Jahr üben
Die DGUV Regel 112-194 kennt eine Stufe über der Pflicht-Unterweisung: Wird mindestens viermal im Jahr mit praktischen Übungen unterwiesen und das dokumentiert, spricht sie von qualifizierter Benutzung. Dann darf bei der Auswahl ohne Praxisabschlag gerechnet werden, der Gehörschutz reicht also für höhere Pegel. Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 110 dB(A) sind solche besonderen Maßnahmen nach TRLV Lärm erforderlich (DGUV Regel 112-194, Abschnitt 6.2.5).
Was in die Dokumentation gehört
- Datum und Dauer
- Unterweisende Person
- Inhalte, einschließlich der praktischen Übung
- Namen und Unterschriften der Teilnehmenden
- Verwendeter Gehörschutz mit Artikelnummer
Material für die Unterweisung
Die Vorlage als PDF enthält Ablauf, Pflichtinhalte, Übungsseiten mit Piktogrammen, einen Aushang und den Nachweis mit Teilnahmeliste. Die Gebrauchsanweisungen aller EarProtect-Produkte stehen auf den Produktseiten und unter Datenblätter. Für Übungen schicken wir Gewerbekunden gern Muster.
Häufige Fragen
Wie oft muss zum Gehörschutz unterwiesen werden?
Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich, und bei wesentlichen Änderungen.
Muss die Unterweisung praktische Übungen enthalten?
Ja. Gehörschutz schützt vor bleibenden Gesundheitsschäden; nach § 31 DGUV Vorschrift 1 ist die Benutzung in Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln.
Muss die Unterweisung dokumentiert werden?
Ja, Unterweisungen nach DGUV Vorschrift 1 sind zu dokumentieren.
Gibt es eine Vorlage für die Unterweisung Gehörschutz?
Ja. EarProtect stellt eine kostenlose Vorlage als PDF bereit: Pflichten und Ablauf, Übung mit Piktogrammen, Aushang und Nachweis mit Teilnahmeliste. Download ohne Anmeldung auf dieser Seite.