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Qualifizierte Benutzung von Gehörschutz

Bei extrem hohen Pegeln reicht normales Tragen nicht. Dann verlangt das Regelwerk eine qualifizierte Benutzung: häufig üben, die Wirkung am Ohr kontrollieren und dokumentieren. Dafür entfällt der Abschlag von der Dämmung.

Stand 18. Oktober 2026, DS SafetyWear Arbeitsschutzprodukte GmbH

Was qualifizierte Benutzung bedeutet

Bei qualifizierter Benutzung wird angenommen, dass der Gehörschutz die Dämmung aus der Baumusterprüfung auch im Betrieb erreicht (DGUV Regel 112-194, Abschnitt 6.2.5). Voraussetzung sind praktische Unterweisungen, die mindestens viermal jährlich wiederholt und dokumentiert werden. Die Führungskraft sorgt für die Benutzung nach den Herstellerangaben und für die Unterweisung nach Anhang 5. So ist auch bei extrem hohen Pegeln eine ausreichende Schutzwirkung möglich.

Ab wann sie vorgeschrieben ist

Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von LEX,8h = 110 dB(A) gelten nach der TRLV Lärm besondere Schutzmaßnahmen. Dazu gehören eine qualifizierte Unterweisung und Benutzung (Abschnitt 9.3). Darunter ist die qualifizierte Benutzung freiwillig; sie erlaubt aber, bei der Auswahl ohne Praxisabschlag zu rechnen.

Normale Unterweisung und qualifizierte Benutzung

Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1Qualifizierte Benutzung
Häufigkeitvor der ersten Benutzung, bei Bedarf und mindestens einmal jährlichmindestens viermal jährlich
Praktische ÜbungenPflicht, weil Gehörschutz PSA der Kategorie III istja, nach Anhang 5
Kontrolle der Schutzwirkungbei Schaumstoffstöpseln empfohlenmindestens einmal jährlich, bei Stöpseln, Otoplastiken und Kombinationen mit Kapseln
Praxisabschlag Ks9, 5 oder 3 dB je Gehörschutzart0 dB
Dokumentationjaja

Was sich in der Rechnung ändert

Restpegel mit dem Schaumstöpsel EP1227 (M 35 dB, Ks 9 dB ohne qualifizierte Benutzung) bei mittel- bis hochfrequentem Lärm. Rechenbeispiel, keine Eignungsprüfung.
Lärmpegel LEX,8hOhne qualifizierte BenutzungMit qualifizierter Benutzung
105 dB(A)105 − (35 − 9) = 79 dB(A)105 − 35 = 70 dB(A)
110 dB(A)110 − (35 − 9) = 84 dB(A), nicht empfehlenswert110 − 35 = 75 dB(A)
115 dB(A)115 − (35 − 9) = 89 dB(A), nicht zulässig115 − 35 = 80 dB(A)

Den vollständigen Rechenweg zeigt Restpegel am Ohr berechnen. Bei noch höheren Pegeln kann zusätzlich eine Kombination aus Stöpsel und Kapsel nötig sein.

Die individuelle Schutzwirkung kontrollieren

Die Auswahl beruht auf den Werten der Baumusterprüfung abzüglich der Praxisabschläge. In der Praxis streut die Dämmung zwischen Personen stärker, deshalb sind Pauschalabschläge nur eine Notlösung; besser ist eine individuelle Messung (Abschnitt 7.12). Die Regel nennt als Verfahren:

  • f-MIRE
  • audiometrische und audiometrie-ähnliche Verfahren
  • Lautstärkevergleich
  • akustischer Leckagetest
  • Druckprüfung (nur für Otoplastiken)

Einzelheiten stehen in der DGUV Information 212-003. Otoplastiken werden vor der ersten Verwendung vom Hersteller geprüft; die Funktionskontrolle durch das Unternehmen erfolgt spätestens alle drei Jahre. Zeigt die Messung Leckagen, die sich nicht beheben lassen, sind die Übungen zu wiederholen oder ein anderer Gehörschutztyp zu wählen; Praxisabschläge entfallen nur, wenn keine Leckagen auftreten.

Was geübt wird

Anhang 5 der Regel beschreibt typische Fehler, die durch Training vermeidbar sind:

  • Schaumstoffstöpsel: unzureichendes Rollen oder Drücken vor dem Einsetzen, zu flaches Einsetzen, zu kurzes Halten nach dem Einsetzen (mindestens 30 Sekunden, besser ein bis zwei Minuten oder nach Herstellerangabe), nicht passende Größe (Ohrstöpsel richtig einsetzen).
  • Otoplastiken: das Einsetzen vor dem ersten Gebrauch üben; die Kennzeichnung ist meist rot für das rechte und blau für das linke Ohr.
  • Kapselgehörschutz: Dichtung, Haare, Brillen, Atemschutz, vertauschte Kapseln, falsch getragener Bügel (Kombination mit anderer PSA).

Häufige Fragen

Was ist qualifizierte Benutzung von Gehörschutz?

Eine Benutzung mit praktischen Unterweisungen mindestens viermal im Jahr, dokumentiert. Dann wird angenommen, dass die Dämmung aus der Baumusterprüfung im Betrieb erreicht wird (DGUV Regel 112-194, Abschnitt 6.2.5).

Ab welchem Lärmpegel ist sie vorgeschrieben?

Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 110 dB(A) nach TRLV Lärm.

Wie oft muss die Schutzwirkung kontrolliert werden?

Mindestens einmal jährlich; die Regel empfiehlt die Kontrolle bei jedem Unterweisungstermin (Abschnitt 9.3 und Anhang 5).

Was ändert sich bei der Berechnung des Restpegels?

Der Praxisabschlag Ks entfällt: L'EX,8h = LEX,8h − M (bzw. − L) statt − (M − Ks).

Wie wird die individuelle Schutzwirkung gemessen?

Zum Beispiel mit f-MIRE, audiometrischen Verfahren, Lautstärkevergleich, akustischem Leckagetest; bei Otoplastiken auch per Druckprüfung (Abschnitt 7.12; Einzelheiten in der DGUV Information 212-003).

Quellen