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Ohrstöpsel oder Kapselgehörschutz?

Beide Bauarten können ausreichend dämmen. Entscheidend ist, wo und wie gearbeitet wird. Der Beitrag fasst die Kriterien der DGUV Regel 112-194 zusammen und zeigt, wann Stöpsel und wann Kapseln besser passen.

Stand 17. Oktober 2026, DS SafetyWear Arbeitsschutzprodukte GmbH

Dämmung ist kein Entscheidungsgrund

Nach der DGUV Regel 112-194 (Abschnitt 6.2.8) sind Kapselgehörschützer und Gehörschutzstöpsel bei der Dämmung grundsätzlich gleichwertig; beide gibt es mit hoher und niedriger Dämmung. Kapseln dämmen tiefe Frequenzen meist schwächer als Stöpsel. Die Wahl richtet sich nach Arbeitssituation und Umgebung, nicht nach der Dämmung. Bei EarProtect liegt der L-Wert für tiefe Frequenzen bei den Einweg-Stöpseln EP1227 bei 30 dB und bei den Kapseln zwischen 18 und 23 dB (alle Werte).

Entscheidungshilfe nach Arbeitsumgebung

Hinweise der DGUV Regel 112-194, Abschnitte 6.3 und 6.4
SituationEher StöpselEher Kapsel
Dauerlärm über die ganze SchichtStöpsel werden bei langem Tragen meist angenehmer empfunden
Häufiges Auf- und AbsetzenBügelstöpselKapsel
Starkes Schwitzen oder HitzeStöpsel (Schwitzen unter Kapseln)
Brille oder SchutzbrilleStöpselBrillenbügel können die Dichtung stören (Brillenträger)
Weitere PSA wie Atem- oder GesichtsschutzStöpsel
Handschuhe, Helm und Gehörschutz zugleichKapseln lassen sich auch mit Handschuhen leicht handhaben; nur zugelassene Helm-Kapsel-Kombinationen
Richtungshören sicherheitsrelevantStöpselKapseln erschweren das Orten von Schallquellen
Enge Gehörgänge oder Neigung zu GehörgangsentzündungenKapsel

Komfort und Trageversuch

Der Tragekomfort entscheidet darüber, ob Gehörschutz regelmäßig getragen wird. Bei Kapseln zählen Material, Masse, Andruckkraft, Einstellbarkeit und Größe; leichte Kapseln sind vorzuziehen. Andruckkraft und Anpressdruck lassen sich nur durch Trageversuche beurteilen. Bei Stöpseln zählen Material, leichtes Einsetzen und Herausnehmen sowie die zur Gehörgangsweite passende Größe. Zu hohe Dämmung wirkt meist belastend (Überprotektion). Vor der Entscheidung empfiehlt die Regel Trageversuche mit einer kleinen Gruppe von Beschäftigten unter Bedingungen wie Staub, Hitze, Körperbewegung, weiterer Schutzausrüstung und Signalhören (Abschnitt 6.12).

Zum Gewicht: Die EarProtect-Kapseln wiegen zwischen 151 g (EP905) und 262 g (EP902).

Sprache und Signale

Wenn Sprache, Signale oder informationshaltige Geräusche wahrgenommen werden müssen, empfiehlt die Regel Gehörschutz mit flachem Frequenzgang und eine Hörprobe. Das Kennzeichen W tragen bei Kapselgehörschutz nach Tabelle 3 der Regel deutlich weniger Produkte als bei Stöpseln. Einzelheiten stehen unter Warnsignale und Sprache mit Gehörschutz hören.

Beides zugleich

Bei sehr hohen Pegeln lassen sich Stöpsel und Kapsel kombinieren, aber nur geprüfte Kombinationen. Im mittleren Frequenzbereich sind dann bis etwa M = 40 dB möglich; bei LEX,8h von 110 dB(A) und mehr ist eine besondere Unterweisung Pflicht. Die Stöpsel dürfen beim Aufsetzen der Kapseln nicht verrutschen (Abschnitt 7.9.1).

Empfehlung für Einkauf und Betrieb

  • Beide Bauarten vorhalten und Trageversuche mit den Beschäftigten machen, statt nur nach SNR zu entscheiden.
  • Stöpsel in Spendern an den Zugängen zu Lärmbereichen ausgeben.
  • Den Restpegel prüfen: Am Ohr sollen die Werte im geeigneten Bereich liegen, nicht darunter (Finder).

Häufige Fragen

Was dämmt besser: Ohrstöpsel oder Kapselgehörschutz?

Beide Bauarten sind bei der Dämmung grundsätzlich gleichwertig. Kapseln dämmen tiefe Frequenzen meist schwächer als Stöpsel (DGUV Regel 112-194, Abschnitt 6.2.8).

Welcher Gehörschutz ist bei Hitze besser?

Die Regel empfiehlt Stöpsel bei starkem Schwitzen unter Kapseln (Abschnitt 6.4.4).

Was ist für Brillenträger besser?

Bei Brille oder Schutzbrille empfiehlt die Regel Stöpsel. Brillenbügel können die Dichtung von Kapseln stören.

Was ist besser, wenn ich Helm und Handschuhe trage?

Kapseln sind vorteilhaft, wenn Handschuhe, Kopf- und Gehörschutz gleichzeitig nötig sind. Es dürfen nur zugelassene Kombinationen verwendet werden (Abschnitt 6.4.3).

Quellen