Wer sie erstellt
Unternehmerinnen und Unternehmer erstellen die Betriebsanweisung auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und der Informationen der Hersteller (Abschnitt 9.1 der DGUV Regel 112-194). Die Herstellerinformationen, bei EarProtect die Gebrauchsanweisungen, stehen auf den Produktseiten und unter Datenblätter.
Was hineingehört
Die Betriebsanweisung muss alle Angaben für die sichere Benutzung von Gehörschützern enthalten, insbesondere die folgenden:
| Angabe | Was dazu gehört | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Gefahren am Arbeitsplatz | Lärmbereiche und Pegel laut Gefährdungsbeurteilung, mögliche Folgen für das Gehör | Gefährdungsbeurteilung Lärm, Lärmbereiche |
| Einsetzen und Entfernen | Wie der Gehörschutz richtig aufgesetzt oder eingesetzt und wieder entfernt wird | Ohrstöpsel richtig einsetzen |
| Verhalten bei Mängeln | Was bei festgestellten Mängeln geschieht, etwa Austausch und Meldung | Pflege und Lagerung |
| Einfluss der Tragedauer | Gehörschutz während der gesamten Lärmeinwirkung tragen | Tragedauer |
| Hygiene und Infektionsschutz | Reinigung, Wechsel, Umgang mit Einwegprodukten | Pflege und Lagerung |
| Hörbarkeit von Warnsignalen | Welche Signale mit Gehörschutz zu hören sein müssen und wie das geprüft wird | Warnsignale hören |
Muster der Regel und eigene Gliederung
Ein Muster einer Betriebsanweisung Gehörschutz ist in Anhang 6 der Regel abgedruckt. Für eine eigene Fassung kann die folgende Gliederung dienen. Sie ist ein Vorschlag, der den Angaben aus Abschnitt 9.1 folgt, und ersetzt nicht das Muster der Regel.
- Kopf: Betrieb, Bereich oder Tätigkeit, Stand, verantwortliche Person
- Anwendungsbereich: Lärmbereiche und Tätigkeiten, für die die Anweisung gilt
- Gefahren für Mensch und Gehör laut Gefährdungsbeurteilung
- Welcher Gehörschutz gilt wo, und wann er getragen wird
- Einsetzen und Entfernen, Sitzkontrolle
- Verhalten bei Mängeln und bei Beschwerden am Ohr
- Hygiene, Reinigung, Wechsel
- Hörbarkeit von Warnsignalen und Verständigung
- Ansprechpersonen, Datum und Unterschrift
Betriebsanweisung und Unterweisung
Die Regel behandelt beides getrennt. Die Unterweisung (Abschnitt 9.2) erfolgt vor der ersten Benutzung, danach bei Bedarf und mindestens einmal jährlich. Weil Gehörschutz PSA der Kategorie III ist, gehören praktische Übungen dazu, zum Beispiel das Einsetzen formbarer Stöpsel und die Einsetztiefe, Helm-Kapsel-Kombinationen, der Einfluss von Brillen auf die Leckage sowie Kommunikations- und Warnsignaltests. Eine Vorlage dafür steht unter Unterweisung Gehörschutz.
Sinnvoll ist es, die Betriebsanweisung zu prüfen und anzupassen, wenn sich Arbeitsplatz, Gehörschutz oder Gefährdungsbeurteilung ändern.
Häufige Fragen
Wer erstellt die Betriebsanweisung für Gehörschutz?
Unternehmerinnen und Unternehmer, auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und der Herstellerinformationen (DGUV Regel 112-194, Abschnitt 9.1).
Was muss in der Betriebsanweisung stehen?
Alle Angaben für die sichere Benutzung, insbesondere Gefahren am Arbeitsplatz, Einsetzen und Entfernen, Verhalten bei Mängeln, Einfluss der Tragedauer, Hygiene und Infektionsschutz sowie die Hörbarkeit von Warnsignalen.
Gibt es ein Muster für die Betriebsanweisung Gehörschutz?
Ja. Ein Muster ist in Anhang 6 der DGUV Regel 112-194 abgedruckt.
Ersetzt die Betriebsanweisung die Unterweisung?
Nein. Die Unterweisung erfolgt vor der ersten Benutzung und mindestens einmal jährlich, mit praktischen Übungen und Dokumentation (Abschnitt 9.2).