Was ist die BK 2301?
Die Berufskrankheiten-Verordnung führt in Anlage 1 unter Nummer 2301 die „Lärmschwerhörigkeit“. Sie steht in der Gruppe der durch physikalische Einwirkungen verursachten Krankheiten. Gemeint ist eine Schwerhörigkeit, die durch Lärm am Arbeitsplatz entstanden ist. Das Merkblatt zur BK 2301 (veröffentlicht am 1. Juli 2008) versteht unter Lärm jeden Schall, der das Gehör schädigen kann, gleichgültig ob er als Dauerlärm, als stark schwankender Lärm oder als Impulslärm einwirkt.
Ab welchem Pegel entsteht das Risiko?
Nach dem Merkblatt können Gehörschäden schon bei langjähriger Einwirkung mit einem Tages-Lärmexpositionspegel ab 85 dB(A) entstehen. Ab etwa 90 dB(A) besteht über lange Zeit für einen erheblichen Teil der Betroffenen ein Risiko. Besonders gefährlich sind Frequenzen über 1000 Hz und plötzliche Geräusche hoher Intensität. Sehr kurze Spitzen über 137 dB(C), etwa bei Schlägen auf Metall, können die Haarzellen im Innenohr innerhalb von Millisekunden mechanisch zerstören.
Ein einmaliges Lärmereignis wie ein Knalltrauma gilt rechtlich nicht als BK 2301, sondern als Arbeitsunfall (BSG, Urteil vom 12. April 2005, B 2 U 6/04 R). Wie sich kurze, laute Tätigkeiten auf den Tageswert auswirken, zeigt Tages-Lärmexpositionspegel berechnen.
Welche Tätigkeiten sind typisch?
- Metallbearbeitung, Hammerarbeiten und Druckluftwerkzeuge
- Bauarbeiten und Holzbearbeitung
- Textilindustrie und Luftverkehr
- Land- und Forstwirtschaft sowie Berufsmusiker
Typische Pegel einzelner Tätigkeiten stehen in der Lärmpegel-Tabelle und auf den Berufsseiten, jeweils mit Quelle.
Verdacht und Anzeige
Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen den begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit unverzüglich dem zuständigen Unfallversicherungsträger oder der Stelle für den medizinischen Arbeitsschutz anzeigen (§ 202 SGB VII). Nach der DGUV ist der Verdacht begründet, wenn eine Lärmschädigung des Innenohres vorliegt (ICD-10 H83.3) und die versicherte Person über Jahre Lärm ausgesetzt war oder kurzzeitig sehr hohen Belastungen. Für die Anzeige gibt es ein Formular der DGUV.
Wie häufig ist die BK 2301?
| Jahr | Verdachtsanzeigen | Anerkannte Berufskrankheiten |
|---|---|---|
| 2023 | 17.432 | 7.609 |
| 2024 | 19.310 | 8.897 |
| 2025 | 20.228 | 9.819 |
In derselben Statistik wurden 2025 insgesamt 24.340 Berufskrankheiten anerkannt; auf Lärm entfielen davon 9.819, also rund 40 Prozent.
Was Betriebe zur Vorbeugung tun
- Lärm in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und die Auslösewerte von 80 und 85 dB(A) beachten (Pflichten im Überblick).
- Lärm zuerst an der Quelle mindern: Rangfolge der Maßnahmen.
- Geeigneten Gehörschutz bereitstellen und die gesamte Lärmzeit tragen lassen. Wird ein Gehörschützer an einem Achtstundentag nur vier Stunden getragen, liegt seine effektive Schutzwirkung höchstens bei 3 dB (DGUV Regel 112-194, Abschnitt 7.6).
- Arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen oder anbieten.
- Beschäftigte unterweisen, mit praktischer Übung.
Häufige Fragen
Was ist die Berufskrankheit 2301?
Die Lärmschwerhörigkeit, also eine durch Lärm am Arbeitsplatz verursachte Schwerhörigkeit. Sie steht als Nummer 2301 in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung.
Ab wie viel Dezibel kann Lärm das Gehör dauerhaft schädigen?
Nach dem Merkblatt zur BK 2301 kann ein Tages-Lärmexpositionspegel ab 85 dB(A) bei langjähriger Einwirkung Gehörschäden verursachen. Sehr kurze Spitzen über 137 dB(C) können die Haarzellen im Innenohr schon einmalig zerstören.
Wer zeigt den Verdacht auf eine Lärmschwerhörigkeit an?
Ärztinnen und Ärzte müssen den begründeten Verdacht unverzüglich dem Unfallversicherungsträger oder der Stelle für den medizinischen Arbeitsschutz anzeigen (§ 202 SGB VII).
Ist ein Knalltrauma eine Berufskrankheit?
Nein. Ein einmaliges Lärmereignis gilt als Arbeitsunfall, nicht als BK 2301 (BSG, Urteil vom 12. April 2005, B 2 U 6/04 R).
Quellen
- Berufskrankheiten-Verordnung (BKV), Anlage 1: Liste der Berufskrankheiten, Nr. 2301 Lärmschwerhörigkeit
- DGUV BK-Info: BK 2301 Lärmschwerhörigkeit (Diagnose, Verdachtsanzeige, Merkblatt)
- Sozialgesetzbuch VII, § 202 Anzeigepflicht von Ärzten und Zahnärzten bei Berufskrankheiten
- DGUV: Anerkannte Berufskrankheiten, Zahlen 2023 bis 2025
- DGUV: BK-Verdachtsanzeigen, Zahlen 2023 bis 2025
- DGUV Regel 112-194, Kapitel 7 Benutzung (Vorsorge, Tragedauer, Hörbarkeit, Kombination mit anderer PSA)