Ist eine Bescheinigung mit älterer Anschrift ungültig?
Eine abweichende Anschrift allein erlaubt keine verlässliche Aussage über die Gültigkeit. Es kommt darauf an, was hinter der neuen Anschrift steht und was die ausstellende Stelle dazu bestätigt. Die Bescheinigungen von EarProtect stellt SATRA Technology Europe aus (notifizierte Stelle 2777). Für sie gelten die Bedingungen auf Seite 2 der Bescheinigung, die der Beitrag EP1227-Bescheinigung erklärt beschreibt.
Praktisch heißt das: Lassen Sie eine abweichende Anschrift nachvollziehbar erklären und fordern Sie bei Bedarf die aktuelle Fassung der Bescheinigung oder eine Bestätigung der ausstellenden Stelle zur konkreten Bescheinigung an.
Welche Rolle die Anschrift im Nachweis spielt
Eine EU-Baumusterprüfbescheinigung dokumentiert die Bewertung eines bestimmten PSA-Baumusters durch eine notifizierte Stelle. Nach Anhang V der Verordnung (EU) 2016/425 enthält sie mindestens Namen und Anschrift des Herstellers, die Identifizierung der PSA (Baumusternummer), die angewandten Normen, Ausstellungs- und Ablaufdatum sowie die Bedingungen für die Ausstellung. Eine neu ausgestellte Bescheinigung darf höchstens fünf Jahre gelten (Nr. 6.1 und 6.2).
Davon zu unterscheiden ist die EU-Konformitätserklärung. Mit ihr übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die PSA die Anforderungen der Verordnung erfüllt, und er muss sie stets auf dem neuesten Stand halten (Art. 15). Bescheinigung und Konformitätserklärung haben also verschiedene Aufgaben.
Zusätzlich muss der Hersteller seinen Namen und die Postanschrift, an der er zu erreichen ist, auf der PSA angeben, ersatzweise auf der Verpackung oder in den beigefügten Unterlagen. Anzugeben ist eine einzige Anlaufstelle (Art. 8 Abs. 6).
Der Blue Guide der EU-Kommission erläutert das in Abschnitt 4.2.2.1: Die Anschrift soll ein einziger Kontaktpunkt sein, an dem der Hersteller erreichbar ist, besonders für Marktüberwachungsbehörden. Das muss nicht der Ort sein, an dem er tatsächlich niedergelassen ist; es kann zum Beispiel der Kundenservice sein. Eine Internetadresse darf die Postanschrift ergänzen, aber nicht ersetzen. Eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer erleichtern den schnellen Kontakt.
Was der Hersteller der notifizierten Stelle melden muss
Nach Anhang V Nr. 7.2 unterrichtet der Hersteller die notifizierte Stelle über alle Änderungen am zugelassenen Baumuster und an den technischen Unterlagen, die die Übereinstimmung mit den Anforderungen oder die Bedingungen für die Gültigkeit der Bescheinigung beeinträchtigen könnten. Solche Änderungen erfordern eine zusätzliche Zulassung als Ergänzung der Bescheinigung. Die Überprüfung der Bescheinigung ist bei einer Änderung des Baumusters oder des Stands der Technik zu beantragen, spätestens vor Ablauf der Gültigkeit und dann frühestens zwölf und spätestens sechs Monate vorher (Nr. 7.4).
Im vereinfachten Überprüfungsverfahren legt der Hersteller unter anderem seinen Namen und seine Adresse sowie die Angaben zur Bescheinigung vor und bestätigt, dass sich Baumuster, angewandte Normen und Stand der Technik nicht geändert haben (Nr. 7.6). Wie eine reine Änderung der Anschrift in der Bescheinigung nachgeführt wird, regelt die ausstellende Stelle.
Die Konformitätserklärung bei neuer Anschrift
Die EU-Konformitätserklärung nennt den Hersteller mit seiner Anschrift und muss stets auf dem neuesten Stand sein (Art. 15). Nach dem Blue Guide (Abschnitt 4.4) braucht sie eine neue Fassung für die danach in Verkehr gebrachten Produkte, sobald sich eines ihrer Elemente ändert; als Beispiele nennt er ausdrücklich geänderte Kontaktangaben des Herstellers. Ältere Fassungen können deshalb die frühere Anschrift tragen. Für die Bescheinigung gilt das Verfahren der ausstellenden Stelle, für die Konformitätserklärung liegt die Aktualisierung beim Hersteller.
Umzug, Verlagerung der Fertigung oder neuer Hersteller?
Hinter einer abweichenden Anschrift können drei verschiedene Fälle stecken. Sie sollten nicht alle als „neue Adresse“ behandelt werden.
| Fall | Was zu klären ist |
|---|---|
| Neue Verwaltungs- oder Kontaktadresse | Wie die geänderten Angaben bei der ausstellenden Stelle erfasst und die betroffenen Dokumente (Bescheinigung, Konformitätserklärung, Herstellerinformationen) aktualisiert werden. |
| Verlagerung der Fertigung | Die Bescheinigungen von EarProtect beschränken die Fertigung auf die in der technischen Dokumentation genannten Stätten (Seite 2). Ein neuer Standort ist deshalb mit der ausstellenden Stelle abzustimmen. |
| Wechsel des Unternehmens oder des Bescheinigungsinhabers | Eine Übertragung darf nicht vorausgesetzt werden: Die Bescheinigung nennt den Hersteller mit Namen und Anschrift. Fragen Sie die ausstellende Stelle. |
Welche Anschrift auf den Bescheinigungen von EarProtect steht
Die Anschrift der DS SafetyWear Arbeitsschutzprodukte GmbH hat sich geändert. Die aktuelle Anschrift steht im Impressum: Deutz-Mülheimer-Str. 121, 51063 Köln. Die Bescheinigungen unterscheiden sich in Ausstellungsdatum und genannter Anschrift:
| Produkt | Nummer | Ausgestellt | Anschrift laut Bescheinigung | |
|---|---|---|---|---|
| Kapselgehörschutz EP901 | 2777/13329-03/E07-01 | 14.10.2024 | Lohmar | |
| Kapselgehörschutz EP902 | 2777/13328-03/E09-01 | 14.10.2024 | Lohmar | |
| Kapselgehörschutz EP903 | 2777/13060-04/E07-01 | 11.08.2025 | Lohmar | |
| Kapselgehörschutz EP904 | 2777/26527-01/E04-01 | 07.08.2025 | Lohmar | |
| Kapselgehörschutz EP905 | 2777/13075-04/E11-01 | 07.08.2025 | Lohmar | |
| Kapselgehörschutz EP906 | 2777/26751-02/E07-01 | 07.08.2025 | Lohmar | |
| Einweg-Ohrstöpsel EP1227 | 2777/13330-05/E05-02 | 29.10.2025 | Lohmar | |
| Spender und Nachfüllbeutel | 2777/13330-06/E02-01 | 25.08.2026 | Köln |
Die älteren Bescheinigungen nennen also noch die frühere Anschrift in Lohmar, die jüngste bereits die Kölner. Das erklärt die Abweichung, ersetzt aber keine Bestätigung der ausstellenden Stelle: Für den Status einer bestimmten Bescheinigung fordern Sie eine eindeutig zugeordnete Auskunft an. Die Gültigkeitsdaten stehen in den Beiträgen Bescheinigungen der Kapselgehörschützer und Bescheinigung der Ohrstöpsel.
Welche Unterlagen Sie abgleichen sollten
Sinnvoll ist ein gemeinsamer Abgleich von Bescheinigung, EU-Konformitätserklärung, Gebrauchsanweisung und Produktkennzeichnung. Erkennbar sein muss, welches Unternehmen für welches Produkt verantwortlich ist. Die Konformitätserklärungen, Gebrauchsanweisungen und Datenblätter von EarProtect stehen unter Datenblätter. Ein allgemeines Umzugsschreiben kann eine Abweichung der Anschrift erklären. Als Nachweis für den Status einer bestimmten Bescheinigung sollten Sie jedoch eine eindeutig zugeordnete Auskunft anfordern.
So prüfen Sie einen Nachweis mit abweichender Anschrift
- Produkt zuordnen: Modellbezeichnung und Artikelangaben mit den vorliegenden Unterlagen vergleichen.
- Bescheinigung identifizieren: Bescheinigungsnummer, ausstellende Stelle und Ausstellungsdatum festhalten.
- Abweichung klären: Fragen, ob nur die Anschrift oder auch Hersteller, Fertigung oder Unternehmensstruktur geändert wurden.
- Aktuellen Status bestätigen lassen: Die aktuelle Fassung und gegebenenfalls eine schriftliche Auskunft der ausstellenden Stelle erbitten.
- Klärung dokumentieren: Die Antwort zusammen mit den produktbezogenen Nachweisen aufbewahren.
Die Bescheinigung nennt die ausstellende Stelle mit ihrer Kennnummer, bei EarProtect SATRA Technology Europe Limited (2777). Rückfragen zum Status einer bestimmten Bescheinigung beantwortet diese Stelle. Ob sie für Gehörschutz notifiziert ist, zeigt die Datenbank NANDO der EU-Kommission: Der Eintrag satra Technology Europe Ltd nennt die Kennnummer 2777 (Einsicht 18.10.2026). Nach dem Blue Guide (Abschnitt 5.1.5) muss sich eine Bescheinigung dem Produkt zudem ohne jeden Zweifel zuordnen lassen; deshalb gehören Artikelbezeichnung und Bescheinigungsnummer in jede Anfrage. Mehr zum Aufbau einer Bescheinigung steht unter Bescheinigung lesen und CE-Kennzeichnung und PSA-Kategorie III.
Dasselbe Thema bei Atemschutz
DS SafetyWear führt neben EarProtect die Atemschutzmarke AirGuard Pro. Die Frage nach der Anschrift auf einer Bescheinigung stellt sich dort genauso. Die Atemschutzprodukte von AirGuard Pro finden Sie auf airguardpro.eu.
Fragen zu einer Bescheinigung von EarProtect?
Sie haben ein Produktdokument mit abweichender Anschrift erhalten oder brauchen Unterlagen für Ihre interne Prüfung? Senden Sie uns die Artikelbezeichnung, die Bescheinigungsnummer und möglichst das betreffende Dokument. So lässt sich Ihre Anfrage eindeutig dem Produkt und dem vorliegenden Nachweis zuordnen. Zur Anfrage.
Häufige Fragen
Ist eine Bescheinigung mit älterer Anschrift automatisch ungültig?
Nein, eine abweichende Anschrift allein erlaubt keine Aussage zur Gültigkeit. Entscheidend ist, welche Änderung dahintersteckt und was die ausstellende Stelle bestätigt. Für die Bescheinigungen von EarProtect gelten die Bedingungen von SATRA Technology Europe auf Seite 2 der Bescheinigung.
Was steht in einer EU-Baumusterprüfbescheinigung?
Mindestens Name und Kennnummer der notifizierten Stelle, Name und Anschrift des Herstellers, die Baumusternummer, die angewandten Normen, Ausstellungs- und Ablaufdatum und die Bedingungen für die Ausstellung (Verordnung (EU) 2016/425, Anhang V Nr. 6.2). Die Gültigkeit einer neu ausgestellten Bescheinigung darf fünf Jahre nicht überschreiten.
Was ist der Unterschied zwischen Bescheinigung und Konformitätserklärung?
Die Bescheinigung dokumentiert die Bewertung eines Baumusters durch eine notifizierte Stelle. Mit der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Übereinstimmung der PSA mit den Anforderungen; er muss sie stets auf dem neuesten Stand halten (Art. 15).
Welche Anschrift muss auf der PSA stehen?
Der Hersteller gibt Namen und Postanschrift, an der er zu erreichen ist, auf der PSA an, ersatzweise auf der Verpackung oder in den beigefügten Unterlagen. Anzugeben ist eine einzige Anlaufstelle (Art. 8 Abs. 6).
Was muss der Hersteller der notifizierten Stelle melden?
Alle Änderungen am zugelassenen Baumuster und an den technischen Unterlagen, die die Übereinstimmung mit den Anforderungen oder die Bedingungen für die Gültigkeit der Bescheinigung beeinträchtigen könnten (Anhang V Nr. 7.2). Wie eine reine Änderung der Anschrift nachgeführt wird, regelt die ausstellende Stelle.
Welche Anschrift nennen die Bescheinigungen von EarProtect?
Die Bescheinigungen für EP901 bis EP906 (2024 und 2025) und für die Einweg-Ohrstöpsel EP1227 (29.10.2025) nennen die frühere Anschrift in Lohmar. Die Bescheinigung für Spender und Nachfüllbeutel (25.08.2026) nennt die aktuelle Anschrift in Köln. Die Tabelle oben zeigt alle Nummern und Daten.
Muss die Konformitätserklärung bei einer neuen Anschrift aktualisiert werden?
Ja, für die danach in Verkehr gebrachten Produkte. Die Konformitätserklärung muss stets auf dem neuesten Stand sein (Art. 15). Nach dem Blue Guide (Abschnitt 4.4) löst unter anderem eine Änderung der Kontaktangaben des Herstellers eine neue Fassung aus.
Muss die Anschrift auf dem Produkt der Firmensitz sein?
Nein. Nach dem Blue Guide (Abschnitt 4.2.2.1) muss sie ein einziger Kontaktpunkt sein, an dem der Hersteller erreichbar ist, besonders für Marktüberwachungsbehörden. Das kann zum Beispiel der Kundenservice sein. Eine Internetadresse ersetzt die Postanschrift nicht.
Wo prüfe ich, ob die Stelle auf der Bescheinigung notifiziert ist?
In der NANDO-Datenbank der EU-Kommission. Sie lässt sich nach Kennnummer durchsuchen; für SATRA Technology Europe (2777) sind dort unter der Verordnung (EU) 2016/425 unter anderem Gehörschutz und Schutz gegen schädlichen Lärm geführt (Einsicht 18.10.2026).
Wie bekomme ich eine Auskunft zu einer Bescheinigung von EarProtect?
Schicken Sie uns über die Anfrage Artikelbezeichnung, Bescheinigungsnummer und möglichst das Dokument. Wir ordnen es dem Produkt zu.
Quellen
- Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen
- Bekanntmachung der Kommission: Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022 („Blue Guide“), 2022/C 247/01, Amtsblatt C 247 vom 29.6.2022
- Europäische Kommission: NANDO (New Approach Notified and Designated Organisations), Datenbank der notifizierten Stellen
- NANDO: Eintrag satra Technology Europe Ltd, Kennnummer 2777, Notifizierung nach Verordnung (EU) 2016/425 (Gehörschutz), geprüft am 18.10.2026