Warum Kategorie III?
Die Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen teilt PSA in Kategorien ein. Zur Kategorie III gehören Risiken, die sehr schwerwiegende Folgen wie den Tod oder irreversible Gesundheitsschäden haben können. Anhang I führt dort ausdrücklich „schädlichen Lärm“ auf. Die DGUV Regel 112-194 (Abschnitt 3.1) ordnet Gehörschützer deshalb der Risikokategorie III zu.
Konformitätsverfahren
Für Kategorie III verlangt Artikel 19 der Verordnung eine EU-Baumusterprüfung (Modul B) durch eine notifizierte Stelle. Danach folgt entweder eine Konformität mit der Bauart auf Grundlage interner Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen (Modul C2) oder eine auf Grundlage einer Qualitätssicherung des Produktionsprozesses (Modul D). Die Produktion wird dabei laufend durch die notifizierte Stelle überwacht. EG-Baumusterprüfbescheinigungen nach der früheren Richtlinie 89/686/EWG konnten höchstens bis zum 20. April 2023 gültig sein.
Woran Sie ein konformes Produkt erkennen
| Angabe | Wo | Inhalt |
|---|---|---|
| CE-Kennzeichnung mit Kennnummer | am Produkt; wenn das nicht möglich ist (zum Beispiel bei Stöpseln), auf der Verpackung oder den Beilagen | „CE“ und vierstellige Kennnummer der notifizierten Stelle, die die Produktion überwacht |
| Produktkennzeichnung | am Gehörschutz oder, wenn zu klein, auf der kleinsten Verkaufsverpackung | Name, Marke oder Kennung des Herstellers, Modellbezeichnung, Typen-, Chargen- oder Seriennummer, Nummer der Normenreihe EN 352 |
| EU-Konformitätserklärung | liegt dem Produkt bei oder ist über eine angegebene Internetadresse abrufbar | Erklärung des Herstellers zur Konformität mit der Verordnung |
| Herstellerinformation | jeder Verkaufseinheit beigefügt, deutschsprachig | Benutzung, Reinigung, Austausch von Teilen, Schalldämmung, Typbezeichnung; bei Stöpseln die Nenngröße, bei Kapseln Masse, Bügel- und Dichtungsart |
Wann die Kennnummer hinter dem CE-Zeichen steht
Nach dem Blue Guide der EU-Kommission (Abschnitt 4.5.1.5) folgt die Kennnummer einer notifizierten Stelle dem CE-Zeichen nur, wenn die Stelle an der Fertigungsphase beteiligt ist, etwa bei Modul C2 oder D. Die Nummer einer Stelle, die nur die Bauart prüft (Modul B), steht für sich genommen nicht hinter dem CE-Zeichen. Weil bei Kategorie III immer eine Überwachung der Fertigung hinzukommt, gehört bei Gehörschutz eine Kennnummer hinter das CE-Zeichen. Sie sagt, welche Stelle die laufende Fertigung überwacht, und lässt sich in der Datenbank NANDO nachschlagen.
Die notifizierte Stelle in NANDO nachprüfen
Die EU-Kommission veröffentlicht die Listen der notifizierten Stellen in der Datenbank NANDO (New Approach Notified and Designated Organisations). Sie lässt sich nach Rechtsvorschrift, Land, Kennnummer der Stelle und Stichwort durchsuchen und wird laufend aktualisiert (Blue Guide, Abschnitt 5.3.3). Eine Kennnummer wird nur einmal vergeben und nicht wieder verwendet. Wird eine Notifizierung ausgesetzt oder zurückgenommen, bleiben ihre Angaben in der Datenbank und stehen in einem eigenen Bereich für zurückgezogene oder abgelaufene Notifizierungen.
Ein Beispiel: Gibt man in NANDO die Kennnummer 2777 ein, erscheint satra Technology Europe Ltd mit der Anschrift Bracetown Business Park, Clonee, Dublin 15, Irland. Unter der Verordnung (EU) 2016/425 sind dort unter anderem „Equipment providing hearing protection“ und „Protective Equipment against harmful noise“ geführt, jeweils mit EU-Baumusterprüfung (Anhang V), Qualitätssicherung des Produktionsprozesses (Anhang VIII) und überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen (Anhang VII). Das sind die Verfahren nach den Modulen B, D und C2. Einsicht: 18.10.2026.
Warnung der Kommission: Bescheinigungen über die Konformität harmonisierter Produkte dürfen nur notifizierte Stellen ausstellen, und nur in ihrem Notifizierungsbereich. Sogenannte freiwillige Zertifikate anderer Stellen belegen die Konformität nach EU-Recht nicht und haben bei Kontrollen durch Marktüberwachung und Zoll keinen Wert. Ein CE-Zeichen auf dem Zertifikat selbst ist nicht zulässig. Quelle: Hinweis auf der NANDO-Seite.
Die EU-Konformitätserklärung: Pflichten des Herstellers
Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung aus und unterschreibt sie, bevor das Produkt in Verkehr kommt. Mit ihr übernimmt er die Verantwortung für die Konformität. Er bewahrt sie wie die technischen Unterlagen zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen auf (Verordnung (EU) 2016/425, Art. 8 Abs. 3) und hält sie stets auf dem neuesten Stand (Art. 15). Nach dem Blue Guide (Abschnitt 4.4) braucht sie eine neue Fassung für die danach in Verkehr gebrachten Produkte, sobald sich eines ihrer Elemente ändert, zum Beispiel die Rechtsvorschrift, die Fassung einer harmonisierten Norm oder die Kontaktangaben des Herstellers. Was das bei einer neuen Anschrift bedeutet, steht unter Neue Firmenadresse: Bleibt die Bescheinigung gültig?.
Beispiel EarProtect
Die EarProtect-Gehörschützer sind von SATRA Technology Europe (notifizierte Stelle mit der Kennnummer 2777) baumustergeprüft. Konformitätserklärungen, Gebrauchsanweisungen und Datenblätter stehen auf der Seite Datenblätter, die geprüften Werte unter Dämmwerte. Die zugrunde liegende Norm erklärt EN 352; wie eine Bescheinigung aufgebaut ist, zeigt EU-Baumusterprüfbescheinigung lesen am Beispiel der EP1227.
Was das für Arbeitgeber bedeutet
- Nach § 2 PSA-Benutzungsverordnung dürfen nur PSA verwendet werden, die der Verordnung (EU) 2016/425 entsprechen.
- Für Kategorie III verlangt die DGUV Regel 112-194 (Abschnitt 9.2) eine Unterweisung mit praktischen Übungen vor der ersten Benutzung und mindestens einmal jährlich (Unterweisung).
- Beim Einkauf Konformitätserklärung, Bescheinigung und Gebrauchsanweisung prüfen und ablegen.
Häufige Fragen
Was bedeutet die vierstellige Zahl hinter dem CE-Zeichen?
Es ist die Kennnummer der notifizierten Stelle, die die Produktion überwacht. Bei EarProtect ist es die 2777 (SATRA Technology Europe).
Ist Gehörschutz PSA der Kategorie III?
Ja. Schädlicher Lärm ist in Anhang I der Verordnung (EU) 2016/425 bei Kategorie III aufgeführt, und die DGUV Regel 112-194 ordnet Gehörschützer dieser Kategorie zu.
Muss die Konformitätserklärung dem Produkt beiliegen?
Sie muss beiliegen oder über eine angegebene Internetadresse abrufbar sein (DGUV Regel 112-194, Abschnitt 3.2).
Sind alte Baumusterprüfbescheinigungen nach 89/686/EWG noch gültig?
Sie konnten höchstens bis zum 20. April 2023 gültig sein. Heute gilt die Verordnung (EU) 2016/425.
Wo kann ich prüfen, ob eine Stelle für Gehörschutz notifiziert ist?
In der NANDO-Datenbank der EU-Kommission. Sie lässt sich nach Kennnummer, Land, Rechtsvorschrift und Stichwort durchsuchen. Für SATRA Technology Europe (2777) sind unter der Verordnung (EU) 2016/425 unter anderem Gehörschutz und Schutz gegen schädlichen Lärm geführt (Einsicht 18.10.2026).
Steht hinter dem CE-Zeichen immer eine Kennnummer?
Nur wenn eine notifizierte Stelle an der Fertigungsphase beteiligt ist, zum Beispiel bei Modul C2 oder D (Blue Guide, Abschnitt 4.5.1.5). Bei Gehörschutz der Kategorie III kommt immer eine solche Überwachung hinzu.
Ist ein freiwilliges Zertifikat ein Konformitätsnachweis?
Nein. Nach der Warnung der EU-Kommission auf der NANDO-Seite belegen freiwillige Zertifikate die Konformität nach EU-Recht nicht und haben bei Kontrollen durch Marktüberwachung und Zoll keinen Wert. Maßgeblich ist die Bescheinigung einer für den Bereich notifizierten Stelle.
Quellen
- Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen
- DGUV Regel 112-194, Kapitel 3 Grundsätzliches (CE-Kennzeichnung, Produktkennzeichnung, Ausgabe)
- DGUV Regel 112-194, Kapitel 9 Betriebsanweisung und Unterweisung
- Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1279 über harmonisierte Normen für PSA, Anhang I (EN 352-1 bis -10) und Anhang II (auslaufende Fassungen), Amtsblatt vom 16.6.2026
- Europäische Kommission: NANDO (New Approach Notified and Designated Organisations), Datenbank der notifizierten Stellen
- NANDO: Eintrag satra Technology Europe Ltd, Kennnummer 2777, Notifizierung nach Verordnung (EU) 2016/425 (Gehörschutz), geprüft am 18.10.2026
- Bekanntmachung der Kommission: Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022 („Blue Guide“), 2022/C 247/01, Amtsblatt C 247 vom 29.6.2022